Festgehalten wird, dass die Verordnung derzeit noch nicht in Kraft ist, der erhöhte Schwellenwert daher auch noch nicht heranzuziehen ist.
Aus derzeitiger Sicht ist die Verordnung mit 31.03.2026 befristet. Es ist davon auszugehen, dass sie in den nächsten 2 bis 4 Wochen in Kraft treten wird. Sobald die Verordnung in Geltung ist, wird dies entsprechend kommuniziert bzw. finden Sie Infos auf der Website der Bundeskammer.