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Nationale SchwellenwerteVO // Erhöhung des Schwellenwertes für Direktvergaben

23. Juni 2025

Die Bundesregierung hat im März 2025 beschlossen, den Schwellenwert für Direktvergaben von € 100.000,- auf € 143.000,- (exkl. USt) anzuheben. Die entsprechende Verordnung wurde am 27. Mai 2025 unterzeichnet, derzeit läuft eine achtwöchige Begutachtungsfrist.

Festgehalten wird, dass die Verordnung derzeit noch nicht in Kraft ist, der erhöhte Schwellenwert daher auch noch nicht heranzuziehen ist.

Aus derzeitiger Sicht ist die Verordnung mit 31.03.2026 befristet. Es ist davon auszugehen, dass sie in den nächsten 2 bis 4 Wochen in Kraft treten wird. Sobald die Verordnung in Geltung ist, wird dies entsprechend kommuniziert bzw. finden Sie Infos auf der Website der Bundeskammer.

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