Eine kostenlose Mediation/Schlichtung ist eine Serviceleistung der Kammer für ihre Mitglieder:
Immer wieder kann es zu schwer lösbaren Konflikten zwischen Mitgliedern untereinander, als auch zwischen einem Mitglied und dessen Auftraggeber:in kommen.
Bei Streitigkeiten zwischen Mitgliedern ist vor Anrufung der Gerichte verpflichtend eine Schlichtung (§ 55 ZTG 2019) durchzuführen.
Als Serviceleistung steht die Mediation aber auch Mitgliedern und deren Auftraggeber:innen kostenlos zur Verfügung. Die Mediation ist freiwillig und wird – je nach Problemstellung – entweder durch eine/n in der Mediation erfahrene/n Jurist:in, durch eine/n Funktionär:in oder durch ein Mitglied mit Mediationsausbildung durchgeführt. Für die Mitglieder fallen keine Kosten an, diese werden von der Kammer übernommen.